11.10.18

Besoldungstabellen

Schleswig-Holstein

Für die Richter und Staatsanwälte des Bundeslandes Schleswig-Holstein gelten folgende Einzelheiten:

Stand 01.11.2024 (Monatsbeträge in Euro)       
            
BesGr. Erfahrungsstufe
1234567891011
R 15.311,365.374,355.614,245.850,256.081,106.367,786.654,476.941,127.227,837.514,467.801,19
R 2 6.136,896.374,716.606,666.832,907.054,037.340,707.627,387.914,038.200,738.487,33
R 39.310,72          
R 49.840,65          
R 510.448,65          
R 611.022,79          
R 711.581,25          
R 812.163,34          
R 912.886,08          
R 1015.770,34          

  

  Stufe 1 Stufe 2 
  (§ 44 Abs. 1)(§ 44 Abs. 2)
  164,21350,41
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag   
für das  zweite zu berücksichtigende Kind um   186,20
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um  481,22

  

Amtszulagen, Stand 01.11.2024 (Monatsbeträge in Euro) 
   
BesGr.FußnoteBetrag
R 11 bis 4273,70
R 23 bis 6273,70
R 33, 5273,70

  

Bemessungssätze

Beihilfe

Beihilfeberechtigter

50%

Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern
Haben beide einen Anspruch, kann nur einer den erhöhten BBM-Satz in Anspruch nehmen.

70%

Beihilfeberechtigter Versorgungsempfänger

70%

Berücksichtigungsfähiger Ehegatte, soweit dessen Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr nicht den Betrag von
18.000 € überstieg

70%

Berücksichtigungsfähiges Kind

80%


 

Pauschale

Kostendämpfung

Staffelung nach BesGr.

 

R 1

200€

R 2 und R 3

320€

R 4 bis R 7

440€

höhere BesGr.

560€

Für die im Familienzuschlag nach dem Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein berücksichtigten Kinder, verringert sich der Selbstbehalt um jeweils 25 Euro. Er beträgt mindestens 50 €, darf aber 1 % des Grundgehalts nicht übersteigen.


 

Versorgungs- und Altersgrenzenregelungen

Versorgungshöchstsatz: 71,75 %

Witwen/Witwergeld: 55 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten könne, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre
Ausnahme: Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen und mindestens 1 Ehepartner ist vor dem 2.1.1962 geboren – dann weiterhin 60 %

Versorgungsrücklage: kein Abzug von 0,2 PP.

Versorgungsabschlag: 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Ruhestandseintritts – Begrenzung bei Dienstunfähigkeit auf 10,8 %

Altersgrenze: Anhebung der allgemeinen Altersgrenze entsprechend dem Rentenrecht zwischen 2012 und 2029 auf das 67. Lebensjahr

Allgemeine Antragsaltersgrenze: 63. Lebensjahr mit Versorgungsabschlag