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Die Besoldungsexperten des Deutschen Richterbundes haben, um die Folgen der Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit für die R-Besoldung auf die Länder zu verdeutlichen, Musterfälle für Besoldung von R1 und R2 Richtern ausgearbeitet, die einen leichten Überblick über die unterschiedliche Besoldung in den Ländern ermöglichen. Die Besoldung ist in Bruttobeträgen - einschließlich Sonderzahlungen, soweit gewährt, umgelegt auf den Monatsdurchschnitt - angegeben.
Auch die nebenamtliche Tätigkeit in Ausbildung und Prüfung wird in den Ländern unterschiedlich vergütet. Einen Überblick über die unterschiedlichen Entlohnungen haben die Besoldungsexperten des Deutschen Richterbundes in der nachfolgenden Übersicht zusammengestellt.