11.10.18

Besoldungstabellen

Bayern

Für die Richter und Staatsanwälte des Bundeslandes Bayern gelten folgende Einzelheiten:

Stand 01.02.2025 (Monatsbeträge in Euro)       
           
BesGr.     Stufe     
234567891011
   2-Jahres-Rhythmus     
R 15.253,695.542,235.830,736.119,246.407,766.696,326.984,797.273,387.561,867.850,43
R 2  6.521,416.809,947.098,477.387,007.675,007.963,988.252,548.541,03
R 39.369,71         
R 49.903,06         
R 510.515,00         
R 611.092,82         
R 711.654,94         
R 812.240,77         
R 912.968,22         

  

 Orts- und Familienzuschlag(Monatsbeträge in Euro)    
       
OrtsklasseStufe LStufe VStufe 1Stufe 2zzgl. für das 3. Kindzzgl. je weiterem Kind
I   493,00482,05577,10
II 85,11337,46   
III   527,70496,51623,23
IV  360,56562,38511,42669,83
V 109,41383,64597,06526,76716,84
VI 133,73406,73674,02542,57764,33
VII165,59165,59531,08763,33558,83812,28

  

Amtszulagen
   
BesGr.FußnoteBetrag
R 11, 3275,43
 2137,73
R 21,3,5,6,7,8,9,10275,43
R 35, 10, 11275,43
R 46275,43
R 66275,43
R 72275,43

 

Bemessungssätze

Beihilfe

Beihilfeberechtigter

50%

Beihilfeberechtigte während der Inanspruchnahme von Elternzeit

70%

Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern
Haben beide einen Anspruch, kann nur einer den erhöhten BBM-Satz in Anspruch nehmen.

70%

Beihilfeberechtigter Versorgungsempfänger

70%

Berücksichtigungsfähiger Ehegatte, soweit dessen Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr nicht den Betrag von 18.000 € überstieg

70%

Berücksichtigungsfähiges Kind

80%

Waise, die als solche beihilfeberechtigt sind

80%


 

Pauschale

Kostendämpfung

Eigenbeteiligung für jedes verordnete Arzneimittel, Verbandmittel oder Medizinprodukt i.H.v. 3 € auf den Erstattungsbetrag.


 

Versorgungs- und Altersgrenzenregelungen

Versorgungshöchstsatz: 71,75 %

Witwen/Witwergeld: 55 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten könne, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre
Ausnahme: Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen und mindestens 1 Ehepartner ist vor dem 2.1.1962 geboren – dann weiterhin 60 %

Versorgungsrücklage: kein Abzug von 0,2 PP.

Versorgungsabschlag: 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Ruhestandseintritts – Begrenzung bei Dienstunfähigkeit auf 10,8 %

Altersgrenze: Anhebung der allgemeinen Altersgrenze entsprechend dem Rentenrecht zwischen 2012 und 2029 auf das 67. Lebensjahr

Allgemeine Antragsaltersgrenze: 64. Lebensjahr mit Versorgungsabschlag
Ausnahme bei langer Dienstzeit von 45 Jahre: 65. Lebensjahr ohne Versorgungsabschlag