11.10.18

Besoldungstabellen

Berlin

Für die Richter und Staatsanwälte des Bundeslandes Berlin gelten folgende Einzelheiten:

Bemessungssätze

Beihilfe

Beihilfeberechtigter

50%

Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern
Haben beide einen Anspruch, kann nur einer den erhöhten BBM-Satz in Anspruch nehmen.

70%

Beihilfeberechtigter Versorgungsempfänger

70%

Berücksichtigungsfähiger Ehegatte, soweit dessen Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr nicht den Betrag von
17.000 € überstieg

70%

Berücksichtigungsfähiges Kind

80%

Die Mutter eines nichtehelichen Kindes des Beihilfeberechtigten hinsichtlich der Aufwendungen bei der Geburt

70%


 

Pauschale

Kostendämpfung

Entfallen - rückwirkend zum 01. Januar 2018


 

Versorgungs- und Altersgrenzenregelungen

Versorgungshöchstsatz: 71,75 %

Witwen/Witwergeld: 55 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten könne, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre
Ausnahme: Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen und mindestens 1 Ehepartner ist vor dem 2.1.1962 geboren – dann weiterhin 60 %

Versorgungsrücklage: kein Abzug von 0,2 PP.

Versorgungsabschlag: 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Ruhestandseintritts – Begrenzung bei Dienstunfähigkeit auf 10,8 %

Altersgrenze: zunächst keine Anhebung der allgemeinen Altersgrenze entsprechend dem Rentenrecht. Der Koalitionsvertrag der R2G-Koatlition enthält folgende Absichtserklärung: „Es wird eine stufenweise Heraufsetzung des Pensionsalters für alle Berliner Beamt*innen geprüft, sobald die Heranführung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der Bundesländer erreicht ist.“ dies wird nach den derzeitigen Planungen von R2G nicht vor 2021 der Fall sein.

Allgemeine Antragsaltersgrenze: 63. Lebensjahr mit Versorgungsabschlag