11.10.18

Besoldungstabellen

Nordrhein-Westfalen

Für die Richter und Staatsanwälte des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen gelten folgende Einzelheiten:

Bemessungssätze

Beihilfe

Beihilfeberechtigter

50%

Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern
Haben beide einen Anspruch, kann nur einer den erhöhten BBM-Satz in Anspruch nehmen.

70%

Beihilfeberechtigter Versorgungsempfänger

70%

Berücksichtigungsfähiger Ehegatte, soweit dessen Gesamtbetrag der Einkünfte im letzten Kalenderjahr den Betrag von 18.000 € nicht überstieg

70%

Berücksichtigungsfähiges Kind

80%

Waise, die als solche beihilfeberechtigt sind

80%


 

Pauschale

Kostendämpfung

Staffelung nach BesGr.

 

R 1

300€

R 2 und R 3

450€

R 4 bis R 7

600€

höhere BesGr.

750€

Für Teilzeitbeschäftigte vermindern sich die Beträge im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit.
Für jedes berücksichtigungsfähiges Kind vermindert sich die Kostendämpfungspauschale um 60 €.

 

Ruhestandsbeamte – je nach Ruhegehaltssatz max. 70 % des o.g. Betrages

 

R 1

210€

R 2 und R 3

315€

R 4 bis R 7

420€

höhere BesGr.

525€

Witwen und Witwer – 60 % des Ruhegehaltssatzes max. 40 % der o.g. Beträge

 

R 1

120€

R 2 und R 3

180€

R 4 bis R 7

240€

höhere BesGr.

300€


 

Linear

Besoldungsanpassung

Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2017 (GVBl. NRW Nr. 18, S. 451 ff.)

2017: 2,0 %
ab 1. April

2018: 2,35 %
ab 1. Januar

= Übertragung des Tarifabschlusses mit zeitlicher Verschiebung um 3 Monate in 2017


 

Versorgungs- und Altersgrenzenregelungen

Versorgungshöchstsatz: 71,75 %

Witwen/Witwergeld: 55 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten könne, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre
Ausnahme: Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen und mindestens 1 Ehepartner ist vor dem 2.1.1962 geboren – dann weiterhin 60 %

Versorgungsrücklage: kein Abzug von 0,2 PP.

Versorgungsabschlag: 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Ruhestandseintritts – Begrenzung bei Dienstunfähigkeit auf 10,8 %

Altersgrenze: Anhebung der allgemeinen Altersgrenze entsprechend dem Rentenrecht zwischen 2012 und 2029 auf das 67. Lebensjahr

Allgemeine Antragsaltersgrenze: 63. Lebensjahr mit Versorgungsabschlag