Präzedenzfall: Verwaltungsgericht legt BVerfG Richterbesoldung vor

Saarlouis.Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hält die Besoldung der saarländischen Richter in den Besoldungsgruppen R1 und R 2 für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Da es aber nicht selbst die Verfassungswidrigkeit feststellen darf, hat es die Verhandlung ausgesetzt und die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt.

Geklagt hatten zwei Richter, die ihre Besoldungsgruppen R1 und R2 für zu niedrig hielten. Die Verwaltungsrichter stellten nun fest, im Vergleich zu anderen Bundesländern und unter Berücksichtigung der Verantwortung ist die Vergütung zu niedrig. Auch die angespannte Finanzlage des Saarlandes rechtfertigt die Unterbezahlung nicht. Das Verwaltungsgericht bestätigt mit dieser Entscheidung die langjährige Forderung des Deutschen Richterbundes nach einer Erhöhung der Besoldung auf ein amtsangemessenes Niveau.