Schleswig/Kiel. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Besoldung verbeamteter Lehrkräfte im Jahr 2007 in den Besoldungsgruppen A 13, A 15 und A 16 gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstößt.
Die Verfahren werden deshalb nun dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften vorgelegt.
Solch eine Vorlageentscheidung wäre laut Schleswig-Holsteinischem Richterverband für die verfassungsrechtliche Beurteilung der R-Besoldung von großer Bedeutung. Da die Besoldungsgruppen A 15 und A 16 den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 weitgehend entsprechen, spreche viel dafür, dass auch die R-Besoldung seit der Abschaffung des Weihnachtsgeldes 2007 verfassungswidrig geworden ist. Das Musterverfahren des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes hinsichtlich der Richterbesoldung ist noch anhängig.