VGH: Hessische Besoldung verfassungswidrig niedrig

Bouffier stellt mehr Geld für Beamte in Hessen in Aussicht

Kassel/Wiesbaden. Nach Ansicht des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs war die Besoldung von Beamten des Landes in den Jahren 2013 bis 2020 zu niedrig und hat gegen das Grundgesetz verstoßen. Deshalb hat der Verwaltungsgerichtshof die Verfahren nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Urteile noch bestätigen muss, so hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) laut Medienberichten in der Haushaltsdebatte des Landtages eine schnellere Einigung in Aussicht gestellt.