Große Besoldungsunterschiede zwischen den Bundesländern

Berlin. Die Gehaltsschere in der Justiz bleibt weit geöffnet. Das zeigt der zum Jahreswechsel 2020/21 neu erhobene Ländervergleich zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten. Nach den aktuellen Zahlen des Deutschen Richterbundes (DRB) beträgt der Einkommensunterschied bei jungen Richtern oder Staatsanwälten zwischen Spitzenreiter Bayern und Schlusslicht Saarland 685 Euro im Monat. Im vergangenen Jahr lag der Unterschied bei 679 Euro. Sowohl Bayern als auch das Saarland haben die Vergütung für ihre Berufsanfänger im Ländervergleich mit jeweils rund 250 Euro um die höchsten Beträge angehoben. Im Durchschnitt aller 16 Bundesländer wuchsen die Gehälter um 162 Euro.

Im Ländervergleich verdienen Berufsanfänger in Bayern wie im Vorjahr am besten, gefolgt von Hamburg und Baden-Württemberg. Neben dem Saarland liegen Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Rheinland-Pfalz am Ende der Besoldungstabelle. Auch bei Richtern und Staatsanwälten mit langjähriger Berufserfahrung gibt es weiterhin deutliche Einkommensunterschiede. So beträgt beispielsweise die R1-Besoldung im zehnten Jahr mit Berufserfahrung für einen verheirateten Richter mit zwei Kindern in Sachsen-Anhalt 6358 Euro im Monat, während der Betrag im Saarland mit 5342 Euro mehr als 1000 Euro darunter liegt. Bei der R2-Besoldung beträgt die Differenz bei gleichem Familienstatus im zwanzigsten Berufsjahr in der Spitze 939 Euro. Hier führt Bayern die Bundesländer mit Monatsbezügen von 8129 Euro erneut an, während das Saarland mit 7190 Euro wiederum das Schlusslicht bildet.

Die aktuellen Zahlen unterstreichen aus Sicht des DRB, wie wichtig es ist, wieder zu einer bundesweit vereinheitlichten Besoldung für Richter und Staatsanwälte zu finden. Der Verband hat deshalb auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Mai 2020 zur Richterbesoldung im Land Berlin als weitere wichtige Weichenstellung begrüßt. Der Beschluss macht deutlich, dass die in Berlin gewährte Besoldung in den Jahren 2009 bis 2015 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen war. Auch der Beschluss der Karlsruher Richter zu den Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen unterstreicht die Argumentation des DRB. Hier hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass kinderreiche Richter und Staatsanwälte angemessen bezahlt werden müssen. Der Richterbund wird sich auch weiterhin für eine bundeseinheitlich amtsangemessene Besoldung einsetzen und sich nachdrücklich dafür stark machen, dass Bund und Länder ihren Justizjuristen nicht nur eine verfassungsrechtliche Mindestbesoldung gewähren.

Ansprechpartner

Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
Telefon030 / 206125-12 Fax 030/ 206125-25 E-Mail schroeter@drb.de