DRB-NRW: Besoldungsgespräche 05.01.2022

Zur Umsetzung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Besoldung der Beamten und Richter in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung NRW hat im Rahmen der Besoldungsgespräche angekündigt, dass der Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ohne Abstriche auf die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eins zu eins übertragen wird: Die Besoldung wird zum 01.12.2022 um 2,8% angehoben. Das gilt auch für die Versorgungsempfänger (Pensionäre). Zudem erhalten die Aktiven (Stichtag 30.11.2021) eine einmalige Anerkennungszahlung für die Leistungen während der Pandemie von 1.300 € netto.

Lesen Sie dazu die Presseerklärung des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen e.V.