DRB-Bundesvorstand bekräftigt Forderung nach deutlicher Anhebung der R-Besoldung

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30.10.2012

Verband sieht sich durch Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Halle bestätigt

Berlin. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat seine Forderung nach einer spürbaren Anhebung der Besoldung für Richter und Staatsanwälte bekräftigt. „Die jüngsten Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Halle machen erneut den Handlungsbedarf für den Gesetzgeber deutlich“, heißt es in einer Erklärung des DRB-Bundesvorstandes.

Das Verwaltungsgericht Halle hat dem Bundesverfassungsgericht vier besoldungsrechtliche Klageverfahren zur Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation vorgelegt. Die Verwaltungsrichter halten die Besoldung in Sachsen-Anhalt für verfassungswidrig gering. Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster die Karlsruher Richter wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Besoldungshöhe in Nordrhein-Westfalen angerufen.

Vor dem Verwaltungsgericht Halle geklagt haben drei Richter und ein Staatsanwalt aus Sachsen-Anhalt. Sie möchten die Feststellung erwirken, dass ihre Besoldung seit spätestens 2008 nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation entspricht. Der DRB unterstützt die Verfahren als Musterverfahren.

Das Verwaltungsgericht hat nach umfangreichen statistischen Ermittlungen festgestellt, dass die Richterbesoldung in den betrachteten Jahren 2008 bis 2010 – ausgehend vom Niveau des Jahres 1983 – zwischen 25 und 30 Prozent hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben ist. Der Wegfall von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kürzungen der Beihilfe zur Heilbehandlung, Reduzierungen der Pensionsleistungen und mehrere Nullrunden hätten zu den Einkommenseinbußen geführt, heißt es in dem Beschluss.

Der DRB fordert seit Jahren eine deutliche Anhebung der Besoldung für Richter und Staatsanwälte, um wieder ein amtsangemessenes Niveau zu erreichen, das Verantwortung, Qualifikation und Ansehen der Richter und Staatsanwälte entspricht. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts fühlt sich der Verband  erneut in seiner Auffassung bestätigt.

„Jeder Bürger hat Anspruch auf eine funktionsfähige Justiz, die effektiv Gerechtigkeit und Rechtssicherheit verwirklicht. Nur eine konkurrenzfähige Besoldung der Richter und Staatsanwälte in Deutschland kann aber die hohe Qualität der Rechtsprechung auf Dauer sichern“, erklärte DRB-Vorsitzender Christoph Frank.

Mit einem Besoldungsniveau, wie es das Verwaltungsgericht Halle jetzt für das Land Sachsen-Anhalt festgestellt habe, lasse sich der Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um die besten Juristen auf Dauer sicher nicht gewinnen. „Es ist höchst bedauerlich, dass der Gesetzgeber bisher dennoch nicht tätig geworden  ist, sondern das Problem dem Bundesverfassungsgericht überlässt“, so Frank weiter.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2005 kritisch angemerkt, dass die vom Dienstherrn geschuldete Alimentierung keine dem Umfang nach beliebig variable Größe sei, die sich einfach nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand bemessen lasse.

Alle Zahlen, Daten und Fakten zur Entwicklung der Besoldung in den Bundesländern hat der DRB im Internet auf der Seite www.richterbesoldung.de detailliert aufbereitet.