Eine neuartige Alimentationsgrundsatzklage könnte die verfassungsrechtlich gebotene Besoldung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte künftig schneller und effektiver durchsetzen. Das schlagen der Deutsche Richterbund und der Bund Deutscher Verwaltungsrichter vor.
Nach dem Gesetzentwurf, der im Austausch mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Beamtenbund und dem Bundeswehrverband erarbeitet worden ist, sollen die Spitzenverbände der Beamten, der Richter und der Soldaten für ihre Berufsgruppe eine Alimentationsgrundsatzklage vor dem Oberverwaltungsgericht erheben können. Auf diese Weise ließen sich die Grundsatzfragen einer amtsangemessenen Alimentation zeitnah allgemein verbindlich klären und das Bundesverfassungsgericht von Besoldungsklagen entlasten.
Die aktuelle Rechtslage ist für die Betroffenen nicht befriedigend. Bislang muss jeder Beamte, Richter oder Soldat für jedes Jahr einzeln und auf eigenes finanzielles Risiko durch alle Instanzen klagen. Bis zu einer abschließenden Entscheidung kann es mitunter zehn oder mehr Jahre dauern. Erstreiten die Staatsbediensteten Nachzahlungen, werden die Beträge trotz des häufig extremen zeitlichen Verzugs nicht verzinst, sondern durch die Inflation entwertet. Ein Urteil kommt zudem nur dem jeweiligen Kläger und denjenigen direkt zugute, die ebenfalls Widerspruch oder Klage erhoben hatten. Jahr für Jahr überrollen deshalb Tausende Widersprüche und Klagen gegen Besoldungsregelungen die Länder.