11.10.18

Besoldungstabellen

Bayern

Für die Richter und Staatsanwälte des Bundeslandes Bayern gelten folgende Einzelheiten:

Bemessungssätze

Beihilfe

Beihilfeberechtigter

50%

Beihilfeberechtigte während der Inanspruchnahme von Elternzeit

70%

Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern
Haben beide einen Anspruch, kann nur einer den erhöhten BBM-Satz in Anspruch nehmen.

70%

Beihilfeberechtigter Versorgungsempfänger

70%

Berücksichtigungsfähiger Ehegatte, soweit dessen Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr nicht den Betrag von 18.000 € überstieg

70%

Berücksichtigungsfähiges Kind

80%

Waise, die als solche beihilfeberechtigt sind

80%


 

Pauschale

Kostendämpfung

Eigenbeteiligung für jedes verordnete Arzneimittel, Verbandmittel oder Medizinprodukt i.H.v. 3 € auf den Erstattungsbetrag.


 

Linear

Besoldungsanpassung

Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 vom 12.07.2017 (BayGVBl. Nr. 12, S. 326 ff.)

2017: 2,0 %
ab 1. Januar

2018: 2,35 %
ab 1. Januar

= Übertragung des Tarifabschlusses

Zus. Gewährung einer Einmalzahlung an aktive Richter und Staatsanwälte i.H.v. 500 € zur Kompensation


 

Versorgungs- und Altersgrenzenregelungen

Versorgungshöchstsatz: 71,75 %

Witwen/Witwergeld: 55 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten könne, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre
Ausnahme: Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen und mindestens 1 Ehepartner ist vor dem 2.1.1962 geboren – dann weiterhin 60 %

Versorgungsrücklage: kein Abzug von 0,2 PP.

Versorgungsabschlag: 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Ruhestandseintritts – Begrenzung bei Dienstunfähigkeit auf 10,8 %

Altersgrenze: Anhebung der allgemeinen Altersgrenze entsprechend dem Rentenrecht zwischen 2012 und 2029 auf das 67. Lebensjahr

Allgemeine Antragsaltersgrenze: 64. Lebensjahr mit Versorgungsabschlag
Ausnahme bei langer Dienstzeit von 45 Jahre: 65. Lebensjahr ohne Versorgungsabschlag