Richterbund fasst Resolution für bundeseinheitliche R-Besoldung

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25.04.2013

Spitzengremium des Verbandes fordert Politik zum Handeln auf

Aachen. Der Deutsche Richterbund hat Bund und Länder in einer an diesem Donnerstag verabschiedeten Resolution aufgefordert, schnellstmöglich zu einer bundeseinheitlichen, amtsangemessenen Besoldung für Richter und Staatsanwälte zurückzukehren. „In der Zwischenzeit sind die Tarifabschlüsse für den Öffentlichen Dienst von allen Bundesländern eins zu eins auf Richter und Staatsanwälte zu übertragen, um weitere Einkommensverluste zu vermeiden“, heißt es in einer Resolution der Bundesvertreterversammlung, die derzeit in Aachen tagt. Sie ist das höchste Beschlussorgan des Verbandes.

Die Übertragung der Gesetzgebung für die Besoldung auf die Bundesländer habe dazu geführt, dass sich die Einkommen der Richter und Staatsanwälte in den einzelnen Bundesländern erheblich auseinanderentwickelt hätten. Teilweise betrage der Gehaltsunterschied inzwischen mehrere Hundert Euro pro Monat. Der Grundsatz „gleiche Besoldung für gleiche Arbeit“ gelte nicht mehr, das Gleichheitsgebot sei evident verletzt. „Aus diesem Grund ist zu einer bundeseinheitlichen Besoldung zurückzukehren, nach der alle Richter und Staatsanwälte für gleiche Arbeit gleich und amtsangemessen hoch besoldet werden“, fordert der Richterbund.

„Mehrere Bundesländer verweigern Richtern und Staatsanwälten inzwischen sogar die Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung, indem sie Tariferhöhungen für den Öffentlichen Dienst nicht oder nur noch teilweise auf Richter und Staatsanwälte übertragen“, heißt es in der Resolution weiter. Das öffne die Einkommensschere zwischen den einzelnen Bundesländern noch weiter und stelle eine eklatante Missachtung der von Richtern und Staatsanwälten für den Rechtsstaat geleisteten Arbeit dar. „Die immer neuen Einschnitte bei der Besoldung sind nicht hinnehmbar, die Politik muss den für die Qualität des Rechtsstaats inzwischen bedrohlichen Abwärtstrend deshalb rasch stoppen“, verlangt der Deutsche Richterbund.