Kürzung der Besoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Kürzung von Beamten- und Richtergehältern in den ersten drei Dienstjahren in Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesland hatte die Besoldung von jungen Beamten und Richtern vorübergehend abgesenkt. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, sie seien nicht verpflichtet, mehr als andere zur Haushaltskonsolidierung beizutragen. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat deshalb angekündigt, die Vergütung für die betroffenen Beamten und Richter nachzuzahlen, so die Ansprüche nicht verjährt sind.