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Jeder Bürger hat Anspruch auf eine funktionsfähige Justiz, die effektiv Gerechtigkeit und Rechtssicherheit verwirklicht. Hierzu gehört aber auch eine angemessene Besoldung.
Experten des DRB und des BDVR sind unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, dass die Besoldung der Justiz sich nicht mehr im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgegebenen Alimentation hält, die der besonderen Bedeutung des Amtes Rechnung zu tragen hat.
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Deutscher Richterbund - Landesverband Berlin zum Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für Berlin 2010/2011
Zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin erklärt der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes - Landesverband Berlin, Stefan Finkel:
Aufgrund unterbliebener Beteiligung des Deutschen Richterbundes entgegen § 83 Landesbeamtengesetz Berlin seitens der Berliner Landesregierung sowie aufgrund der kurzfristig anberaumten Anhörung im Rahmen der 63. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin nimmt der Deutsche Richterbund zum Entwurf des BerlBVAnpG 2010/2011 wie folgt vorläufig Stellung.
DRB: Rückübertragung der Besoldungskompetenz auf den Bund nötig
4/09
25.06.2009
Der Deutsche Richterbund begrüßt, dass sich nun auch die Justizministerkonferenz auf ihrer heutigen Sitzung mit den Unterschieden im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Länder für die Richter und Staatsanwälte beschäftigt und vereinbart hat, sich auf ihrer Frühjahrskonferenz 2011 erneut mit dem Thema zu befassen. Dies allein reicht jedoch nicht aus.
"Eine Lösung der entstandenen Probleme ist nur durch eine Rückübertragung der Besoldungskompetenz auf den Bund möglich", erklärte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank.

